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   BVerwG, 08.06.2020 - 6 B 50.19   

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https://dejure.org/2020,17177
BVerwG, 08.06.2020 - 6 B 50.19 (https://dejure.org/2020,17177)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2020 - 6 B 50.19 (https://dejure.org/2020,17177)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - 6 B 50.19 (https://dejure.org/2020,17177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Rundfunkbeitragsrechtliche Qualifizierung von Raumeinheiten in Beherbergungsstätten als Wohnung

  • doev.de PDF

    Rundfunkbeitragsrechtliche Qualifizierung von Raumeinheiten in Beherbergungsstätten als Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Einordnung einer Raumeinheit zur entgeltlichen Beherbergung Dritter (hier: Apartment-Hotel/Boardinghouse) bei längerer Nutzung als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts; Eignung einer Raumeinheit für Wohnzwecke als Maßstab für den ...

  • datenbank.nwb.de

    Rundfunkbeitragsrechtliche Qualifizierung von Raumeinheiten in Beherbergungsstätten als Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr bei zeitlich begrenztem Aufenthalt in einem ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei zeitlich begrenzt bezweckte Unterbringung in Hotelzimmer entfällt Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr - Auf tatsächliche Dauer des Aufenthalts im Hotelzimmer kommt es nicht an

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 895
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.11.2018 - 6 B 47.18

    Aktivlegitimation; Bayerische Landeszentrale für neue Medien;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2020 - 6 B 50.19
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nur, wenn die Rechtsfrage nicht auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 6 B 47.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:061118B6B47.18.0] - Buchholz 11 Art. 5 Abs. 1 GG Nr. 12 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.2019 - 6 C 20.18

    Auslandsaufenthalt; Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2020 - 6 B 50.19
    Ist diese gegeben, kommt es nicht darauf an, ob die Raumeinheit tatsächlich bewohnt wird oder wieviel Zeit die betreffende Person dort verbringt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2019 - 6 C 20.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:091219U6C20.18.0] - NVwZ-RR 2020, 510 Rn. 15, 18; Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 45.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B45.17.0] - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 83 Rn. 4, 6).
  • BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 45.17

    Rundfunkbeitragspflicht; Wohnung im rundfunkrechtlichen Sinn

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2020 - 6 B 50.19
    Ist diese gegeben, kommt es nicht darauf an, ob die Raumeinheit tatsächlich bewohnt wird oder wieviel Zeit die betreffende Person dort verbringt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2019 - 6 C 20.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:091219U6C20.18.0] - NVwZ-RR 2020, 510 Rn. 15, 18; Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 45.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B45.17.0] - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 83 Rn. 4, 6).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 7 B 21.1315

    Rundfunkbeitrag für Wohnung eines unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes

    Entscheidend für die Beurteilung ist der vom Inhaber - gemeint ist der Betreiber der Betriebsstätte - bestimmte Zweck der betreffenden Raumeinheit als Beherbergungsstätte (vgl. BVerwG, B.v. 8.6.2020 - 6 B 50.19 - NVwZ-RR 2020, 895 Rn. 10).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der rundfunkbeitragsrechtliche Wohnungsbegriff nicht - wie etwa der melderechtliche Wohnungsbegriff nach § 20 Satz 1 BMG - auf die tatsächliche Wohnnutzung, sondern auf die Eignung einer Raumeinheit für Wohnzwecke abstellt (vgl. BVerwG, B.v. 8.6.2020 - 6 B 50.19 - NVwZ-RR 2020, 895 Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22

    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Wohnungsbegriff; Entkräftung der gesetzlichen

    Allgemein im Rundfunkbeitragsrecht und konkret bei der Unterscheidung zwischen Wohnung und Betriebsstätte im Rahmen des § 3 RBStV ist die Zweckbestimmung der Raumeinheit maßgebend (BVerwG, Beschl. v. 08.06.2020 - 6 B 50.19 -, NVwZ-RR 2020, 895 = juris Rn. 6 f.).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 2/22

    Bereich, nicht privater; Kraftfahrzeug; Leasing; Mitarbeiterleasing;

    Dies ist allerdings, wie die Klägerin vorträgt, das Ergebnis der Anwendung des § 3 Abs. 2 RBStV (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 23.5.2019 - 7 BV 18.1992 -, juris Rn. 15; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 8.6.2020 - 6 B 50.19 -, NVwZ-RR 2020, 895, juris Rn. 10).
  • VG Sigmaringen, 05.10.2022 - 5 K 1940/21

    Rundfunkbeitrag; Monatsbeitrag; Beginn der Zahlungspflicht; Umzug; doppelte

    Dabei geht die Kammer weiter davon aus, dass der Kläger - jedenfalls für den Februar 2021 - auch nicht (nachträglich) für seinen vorherigen Aufenthalt in einem Hotel-Apartment zum Beitrag veranlagt wird (vgl. zu den Voraussetzungen ohnehin: BVerwG, Beschluss vom 08.06.2020 - 6 B 50.19 -, K&R 2021, 68), nachdem der Beklagte selbst im Schreiben vom 31.08.2022 klargestellt hat, dass und warum die personenbezogene Führung von Beitragskonten (dazu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2022 - 2 S 3368/21 -, juris) eine solche doppelte Beitragserhebung für einen "Umzugsmonat" gerade ausschließt.
  • VG Oldenburg, 23.03.2023 - 15 A 233/18

    Rundfunkbeitragspflicht der Eigentümer von durch einen Vermietungsservice

    Der Beherbergungsbeitrag des § 5 Abs. 2 RBStV zielt auf einen besonderen, das Beherbergungsentgelt beeinflussenden Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit für den Inhaber ab, der von dem Betriebsstättenbeitrag des § 5 Abs. 1 RBStV nicht erfasst wird und den Gästen nicht zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 -, juris Rn. 21 ff., und vom 21. März 2018 - 6 C 53.16 -, juris Rn. 33 f.; Beschluss vom 8. Juni 2020 - 6 B 50.19 ).
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